Anforderungen für die Zulassung als Praxislehrperson am IVP NMS:

  • Lehrdiplom für die jeweilige Stufe.
  • Mindestens zwei Jahre Berufspraxis auf der jeweiligen Stufe.
  • Bereitschaft, das institutsinterne Modul I des CAS «Berufspraxis kompetent begleiten» zu besuchen.

Der Besuch von Modul I des CAS «Berufspraxis kompetent begleiten» muss nicht zwingend vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Praxislehrperson erfolgen. Bei einer längeren Tätigkeit als Praxislehrperson ist ein Besuch aber stark empfohlen und erwünscht.