Zulassung als Praxislehrperson
Anforderungen für die Zulassung als Praxislehrperson am IVP NMS:
- Lehrdiplom für die jeweilige Stufe.
- Mindestens zwei Jahre Berufspraxis auf der jeweiligen Stufe.
- Bereitschaft, das institutsinterne Modul I des CAS «Berufspraxis kompetent begleiten» zu besuchen.
Der Besuch von Modul I des CAS «Berufspraxis kompetent begleiten» muss nicht zwingend vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Praxislehrperson erfolgen. Bei einer längeren Tätigkeit als Praxislehrperson ist ein Besuch aber stark empfohlen und erwünscht.