Anmeldung und Zulassung

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Studienangebot!

Zur Anmeldung

Prüfungsfreie Zulassung

  • Eidgenössische oder schweizerisch anerkannte gymnasiale Maturität
  • Fachmaturität Pädagogik
  • Berufsmaturität mit Passerelle (bestandene Ergänzungsprüfung gemäss Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren vom 2. März 2004 über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen)
    ! Nur mit einer Berufsmaturität sind Sie zu unserem Studiengang nicht zugelassen. Sie brauchen eine Ergänzungsprüfung.
  • Schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom
  • Schweizerisch anerkannter Hochschulabschluss (Bachelor, Master oder Diplom)
  • Ausländischer Vorbildungsausweis, der als gleichwertig zu den vorgenannten Ausweisen anerkannt wird

Zur Anmeldung

Zulassung via Ergänzungsprüfung

  • Berufs- oder Fachmaturität (ausser Fachmaturität Pädagogik)
  • Fachmittelschulausweis
  • Mindestens dreijährige, eidgenössisch anerkannte Berufsausbildung (EFZ) mit dreijähriger Berufspraxis (im Umfang von jährlich mindestens 50 Stellenprozenten)

Zusätzlich haben Sie die Ergänzungsprüfung Niveau I bestanden. Wenn Sie diese noch nicht gemacht haben, können Sie sie zum Beispiel an der PHBern absolvieren. Die meisten pädagogischen Hochschulen bieten entsprechende Vorbereitungskurse an (z.B. die PHBern).

Eine solche bestandene Ergänzungsprüfung ist fünf Jahre gültig und berechtigt zum Studium am Pädagogischen Hochschulinstitut NMS. 

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Zulassung «sur dossier»

Wenn Sie zwar keine Maturität besitzen, aber eine Allgemeinbildung von gymnasialem Niveau nachweisen können und zusätzlich u.a. untenstehende Bedingungen erfüllen, können Sie sich für eine sogenannte «admission sur dossier» bewerben.

  • Sie sind zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 27 Jahre alt.
  • Sie haben die Absicht, den Studiengang am PH-Institut NMS zu absolvieren.
  • Sie haben eine mindestens dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II erfolgreich abgeschlossen (z.B. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ).
  • Sie waren nach Abschluss dieser Ausbildung mindestens drei Jahre berufstätig (mindestens 300 Stellenprozente innerhalb von sieben Jahren).

Informationen zur «admission sur dossier»

Anrechnungsmöglichkeiten