Validation des acquis de l'expérience
Nicht-formale und informell erworbene, für den Lehrberuf bedeutsame Kompetenzen können in einem Umfang von maximal 60 ECTS-Punkten angerechnet werden.
Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten «validation des acquis de l'expérience».
Zu diesem Verfahren sind Personen zugelassen, die
- bei Studienbeginn 27-jährig oder älter sind,
- bereits ein Verfahren zur Anrechnung formal erbrachter Bildungsleistungen durchlaufen haben,
- einen schweizerisch anerkannten Hochschulabschluss verfügen (diese Voraussetzung entfällt ab 1.8.24),
- ihr Studium nicht im Studienmodell 27+ absolvieren.
Für weitere Informationen zur «validation des acquis de l'expérience» wenden Sie sich bitte an das Büro Services.