Validation des acquis de l'expérience
Nicht-formale und informell erworbene, für den Lehrberuf bedeutsame Kompetenzen können in einem Umfang von maximal 60 ECTS-Punkten angerechnet werden.
Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten «validation des acquis de l'expérience».
Zu diesem Verfahren sind Personen zugelassen, die
- bei Studienbeginn 27-jährig oder älter sind,
- bereits ein Verfahren zur Anrechnung formal erbrachter Bildungsleistungen durchlaufen haben,
- ihr Studium nicht im Studienmodell 27plus absolvieren.
Für weitere Informationen zur «validation des acquis de l'expérience» wenden Sie sich bitte an die Hochschuladministration.